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Medikamentengabe

Gemäß des BTVT erfolgt eine Medikamentengabe durch die Erzieher nur auf Anweisung und Verordnung des Arztes. In Ausnahmefällen in Verbindung mit der schriftlichen Ermächtigung der Sorgeberechtigten. Die zeitliche Dosierung sowie der Name des Kindes sind in jedem Fall von den Sorgeberechtigten auf dem Medikament einzutragen.

Für die Ermächtigung der Erzieher, sowie den Verabreichungsnachweis sind die Vordrucke der Stadt Lengenfeld zu verwenden.

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